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Neue Regelungen zur Weinetikettierung: Alles, was du wissen musst

Die Weinetikettierung in der Europäischen Union (EU) hat mit der Einführung der neuen Verordnung (EU) 2021/2117 erhebliche Änderungen erfahren. In diesem Artikel werden diese Änderungen und insbesondere die sich daraus ergebenden Erfordernisse analysiert, wobei einschlägige Teile des Rechts zitiert werden, um zu veranschaulichen, wie diesen Erfordernissen Rechnung getragen werden sollte.


Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften


Die neue Verordnung sieht vor, dass ab dem 8. Dezember 2023 alle in der EU verkauften Weinflaschen, unabhängig von ihrem Herkunftsland, Nährwertangaben und eine Liste der Zutaten enthalten müssen. Dies gilt zusätzlich zu den bestehenden Anforderungen an Allergen- und Energieinformationen, die in den Verordnungen 1169/2011 und 1308/2013 festgelegt sind.


Nährwertangaben und Zutatenliste

Es werden zwei Formate für die Darstellung der Nährwertangaben und des Zutatenverzeichnisses eingeführt. Bei der ersten Variante werden alle Informationen auf dem physischen Etikett der Flasche angegeben. Bei der zweiten Variante wird nur der Energiewert auf dem physischen Etikett angegeben, während die übrigen Informationen (vollständige Nährwertangaben und Zutatenliste) elektronisch über einen QR-Code oder einen Link zugänglich sind. Auf dem physischen Etikett muss der Energiewert mit dem Symbol "E" für "Energie" angegeben werden.


Produktkategorie Wein

Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 muss auf Weinflaschen eine der folgenden Kategorien angegeben werden: Wein, Jungwein, Likörwein, Schaumwein, Qualitätsschaumwein, aromatischer Qualitätsschaumwein und andere. Diese Kategorie kann jedoch weggelassen werden, wenn das Weinetikett den Namen einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe enthält.


Alkoholgehalt (in Volumenprozent)

Der vorhandene Alkoholgehalt, der bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol. anzugeben ist, wird in Prozenteinheiten oder Halbeinheiten angegeben, gefolgt von dem Symbol "% vol".


Etikettierung für verschiedene Ursprünge und Arten von Wein


Mit der Verordnung werden auch neue Etikettierungsvorschriften für Weine unterschiedlichen Ursprungs und unterschiedlicher Art eingeführt.


Bezeichnungen und geografische Angaben

Bei Weinen mit "geschützter Ursprungsbezeichnung" oder "geschützter geografischer Angabe" muss dies auf dem Etikett neben dem Namen der Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe angegeben werden, ohne dass eine Übersetzung erforderlich ist. Bei Weinen ohne geschützte geografische Angabe muss das Ursprungsland angegeben werden.


Herkunft

Die Etiketten müssen die Rückverfolgbarkeit gewährleisten, einschließlich der "Herkunftsangabe". Die verwendeten Begriffe variieren zwischen "Wein aus [...]", "erzeugt in [...]", "Erzeugnis von [...]", "Wein aus der Europäischen Union" oder "Wein von außerhalb der Europäischen Union".


Verpflichtungen für Ausführer


Die Verordnung enthält auch Vorschriften für die Ausführer in die EU. Weinerzeuger außerhalb der EU müssen die EU-Etikettierungsvorschriften einhalten, wenn sie ihre Erzeugnisse in der Region verkaufen wollen. Das bedeutet, dass auch importierte Weine Nährwert- und Inhaltsstoffangaben aufweisen müssen, genau wie in der EU erzeugte Weine.


Kennzeichnung von ökologischen und biodynamischen Weinen


Für ökologische und biodynamische Weine gelten ebenfalls besondere Etikettierungsvorschriften. Bioweine müssen der Verordnung (EU) 848/2018 entsprechen, die Anforderungen an die ökologische Erzeugung und das EU-Umweltzeichen enthält. Biodynamische Weine müssen den Demeter- oder Biodyvin-Standards entsprechen, zwei der wichtigsten in der EU anerkannten biodynamischen Zertifizierungen.


Vor dem 8. Dezember 2023 abgefüllte oder etikettierte Weine


Die neuen Etikettierungsvorschriften gelten nicht für Weinflaschen, die vor dem 8. Dezember 2023 abgefüllt und etikettiert wurden. Das bedeutet, dass Weinflaschen, die vor diesem Datum hergestellt und etikettiert wurden, nicht unter die neuen Etikettierungsvorschriften der Verordnung (EU) 2021/2117 fallen. Diese Flaschen können daher weiterhin mit ihrer ursprünglichen Etikettierung vermarktet werden, da sie den zum Zeitpunkt ihrer Herstellung und Etikettierung geltenden Vorschriften entsprachen.


Fazit


Die neuen EU-Weinetikettierungsvorschriften sorgen für mehr Transparenz für die Verbraucher und verlangen ein höheres Maß an Informationen auf allen in der EU verkauften Weinflaschen. Für die Erzeuger bedeutet dies eine erhebliche Veränderung, bietet aber auch die Möglichkeit, die Qualität und die besonderen Merkmale ihrer Weine hervorzuheben.


Die Anpassung an diese neuen Anforderungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen und einige Anpassungen im Produktions- und Vermarktungsprozess erfordern. Erzeugern und Exporteuren wird daher empfohlen, so früh wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

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